21.05.2021

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2021

Auf der Tagesordnung standen kommunale und aktuelle Themen, die dem Gremium zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wurden.

Tagesordnungspunkt 1 Einwohner fragen

Zunächst erklärte eine Einwohnerin, dass die BI Pro Windkraft der Verwaltung und dem Gremium vorab ihre Stellungnahme zur aktuellen Windparkplanung zugeschickt hat. Auf den ersten Blick ginge die Planung zwar voran, aber auf den zweiten Blick geht es ihrer Ansicht nach eher ein paar Schritte zurück. Als Rückschritt bezeichnet sie, dass der Wegfall der WEA 8 gar nicht mehr zur Diskussion steht, dies aber in der Sitzungsvorlage noch Inhalt sei. Zudem wurde die Verpflichtung des Projektierers, bei Änderungen bis zu 1,5 Jahre auf das Einverständnis der Gemeinde warten zu müssen, als empörend empfunden. Aus ihrer Sicht zieht sich das ganze Thema bereits viel zu lange und Genehmigung und Fertigstellung sind noch nicht in Sicht. Sie forderte zuerst den sachlichen Teilflächennutzungsplan abzuschließen, bevor man einen städtebaulichen Vertrag mit der BayWa r.e. eingeht. Den geplanten Rahmenbeschluss betrachtet die BI Pro Windkraft als sehr kritisch und als weitere Blockade für die Stromgewinnung aus Windkraft und empfahl daher dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen. 

Ein Einwohner stellte weitere Fragen zur Windkraft. Zunächst wollte er wissen, weshalb Bürgermeister Leyn in der Sitzung im April bestätigt hatte, dass es eine Rücklage für die Nutzung des Fundaments der bestehenden Windkraftanlage für touristische Zwecke gebe. Dies ist jedoch nicht der Fall und Bürgermeister Leyn bezog sich auf die Rücklage für den Rückbau der Anlage. Zudem hoffte er, dass die geplante WEA 8 in der Sitzung nicht aus der Planung gestrichen wird, da der Gemeinde sonst erhebliche Pachteinnahmen entgingen. Er forderte dann die Verwaltung auf zu veröffentlichen, welche Kosten seit 2015 in dieser Sache für Gutachten und Honorare entstanden sind. 

Außerdem erklärte der Einwohner zum Thema Unterzentrum, dass er der Videokonferenz der Bürgermeister mit der SPD-Bundestagsabgeordneten und Bundesvorsitzenden Saskia Esken beigewohnt hatte und er seine dabei eingebrachten Gedanken und Ideen in der nächsten Gemeinderatssitzung einbringen wird. 

Tagesordnungspunkt 2  Windpark „Langenbrander Höhe/Hirschgarten“ / sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schömberg
-Vorstellung der fortgeschriebenen Windparkplanung durch die BayWa r.e. Wind GmbH
-Rahmenbeschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
-Gemeindliches Einvernehmen

In der vergangenen Sitzung am 27.04.2021 wurde die BayWa r.e. GmbH nach ihrer Vorstellung der Planung mit der Prüfung dieser Umpositionierung der WEA 8 beauftragt. In der Sitzung am 18.05.2021 stellten Vertreter der BayWa r.e. Wind GmbH sowie Rechtsanwalt Rohlfing (Bender Harrer Krevet) die nun angepasste Windparkplanung und Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung vor. Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig. 

1.    Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit der BayWa r.e. Wind GmbH zu schließen, der folgende Regelungsinhalte umfassen muss: 

a)    Klare Definition der Standorte der Windenergieanlagen, wie diese nach Lage einschließlich Höhe in dem als Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan dargestellt sind. 

b)         Die BayWa r.e. Wind GmbH ist berechtigt, mit zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter Ausschluss der elektronischen Form bedürfender Zustimmung der Gemeinde Schömberg, den Mittelpunkt des Mastfußes einer jeden Windenergieanlage gegenüber dem als Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan zu verlegen, sofern der höchste Punkt der verlegten jeweiligen Windenergieanlage weiterhin nicht höher und kumulativ nicht in einer geringeren Entfernung zum Ort Langenbrand der Gemeinde Schömberg liegt als nach der Planung gemäß vorstehendem Buchstaben a); die Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung wird für ein Maß der Verschiebung von bis zu 50m dem Bürgermeister übertragen, der entsprechend der mehrheitlichen Auffassung im von ihm zu beteiligenden Ältestenrat entscheiden soll. 

c)    Festschreibung des zu verwirklichenden Windenergieanlagentyps: Nordex N 149  (4,5 MW) mit einem Rotordurchmesser von 149 m, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 238,50 m oder – nach Wahl der BayWa r.e. Wind GmbH, wobei die Wahl einheitlich für die Windenergieanlagen WEA 6, WEA 7 und WEA 8 erfolgen muss, - mit einem anderen Windenergieanlagentyp mit einem Rotordurchmesser von bis zu 150 m, einer Nabenhöhe von bis zu 166 m und einer Gesamthöhe von bis zu 241,00 m, beispielsweise eine Vestas V 150 (6,0 MW). 

d)    Gemeindliche Zustimmung zu einem Windpark entsprechend den vorstehenden Buchstaben a), b) und c). 

e)    Verpflichtung der Gemeinde Schömberg zu einem Einwirken auf das Landratsamt Enzkreis dahingehend, dass mit Wirkung für die Zukunft ab dem Zustandekommen des städtebaulichen Vertrages die von der Gemeinde Schömberg begehrte und vom Landratsamt Enzkreis erlassene Entscheidung über die erneute Zurückstellung jedenfalls derjenigen Windenergieanlagen, die sich im Gebiet der Gemeinde Schömberg befinden, keine Geltung mehr beanspruchen, sei es durch Abgabe einer Erledigungserklärung, Antragsrücknahme mit Wirkung für die Zukunft oder sonstige Erklärung. 

f)     Verpflichtung der BayWa r.e. Wind GmbH, vor jeglichen Änderungen an der vorstehend beschriebenen Windparkkonfiguration hierüber die Gemeinde Schömberg in Kenntnis zu setzen und wenn die Gemeinde Schömberg aus bauleitplanerischen Gründen nicht mit der Änderung einverstanden ist, 3 Kalendermonate bis zum Ergreifen der erforderlichen rechtlichen und/oder tatsächlichen Maßnahmen zuzuwarten. 

g)    Sicherstellung der Entscheidungsfreiheit der Gemeinde Schömberg beim Umgang mit dem sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie. 

h)    Sicherstellung der Beseitigung der bestehenden alten Windenergieanlage. 

j)     Tourismusbezogene Inhalte, seien dies auch nur Absichtserklärungen. 

k)    Regelungen oder auch Absichtserklärungen zur Ermöglichung einer Bürgerbeteiligung (beispielsweise Crowdfunding). 

l)     Regelungen zum Informationsfluss. 

m)   Erledigungsregelung über die Beendigung von Rechtsbehelfsverfahren mit Ausschluss von auch Amtshaftungsansprüchen auch zugunsten des Enzkreises und des Landes Baden-Württemberg. 

n)   Redlichkeitsregelung mit Bindungswirkung auch gegenüber Mutter-/Tochter- und Schwestergesellschaften der BayWa r.e. Wind GmbH. 

o)    Regelungen zur Gewährleistung des Brandschutzes, jedenfalls einer automatischen Feuerlöschanlage bei den Windenergieanlagen. 

p)    Soweit möglich, Rückgriff auf Sicherungsmittel zur Durchsetzung einer öffentlich-rechtlich begründeten Beseitigungsverpflichtung der Windenergieanlagen, sei es bei immissionsschutzbehördlicher Verpflichtung zur Rückbaubürgschaftsstellung durch Aufnahme der Gemeinde Schömberg als zusätzliche Bürgschaftsinhaberin oder aus der Bürgschaft Berechtigte oder wenn keine Bürgschaft zu stellen ist, durch Begründung eines Sicherungsmittels. 

2.    Die nähere Ausgestaltung des städtebaulichen Vertrages gemäß vorstehender Ziffer 1 umfassend insbesondere die konkrete Ausgestaltung der vorstehenden Inhalte und die Aufnahme weitere Regelungen wird in das pflichtgemäße Ermessen des Bürgermeisters gestellt, der den Ältestenrat vor seiner Entscheidung zu beteiligen hat. 

3.    Für eine Windparkkonfiguration gemäß vorstehenden Ziffern 1 und 2 soll das Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages erklärt werden. Dieses Einvernehmen nach § 36 BauGB soll inhaltlich aber nur den Standort und die Höhenlage der Windenergieanlagen umfassen, sich jedoch nicht auf weitere Maßnahmen wie beispielsweise Wegeführung, Leitungsführung,etc. erstrecken. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, nach Wirksamwerden des städtebaulichen Vertrages entsprechend den vorstehenden Ziffern 1 und 2 das Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den beiden vorstehenden Sätzen 1 und 2 zu erklären. Im Übrigen verbleibt die Entscheidungszuständigkeit, über die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens für Maßnahmen betreffend diesen Windpark, beim Gemeinderat. 

4.    Über den Umgang mit dem in der Aufstellung befindlichen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie soll zeitnah nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange befunden werden. 

  5.       Der Bürgermeister wird - ungeachtet des Abschlusses oder Nichtabschlusses eines städtebaulichen Vertrages gem. vorstehender Ziff. 1 und weiterhin ohne gemeindliche Gegenleistungsverpflichtung - beauftragt und ermächtigt, eine Vereinbarung mit der BayWa r.e. Wind GmbH über die Verpflichtung der BayWa r.e. Wind GmbH zur Leistung regelmäßiger Zuwendungen im Sinne des § 36k EEG 2021zu schließen. Der Bürgermeister hat vor seiner Entscheidung den Ältestenrat zu beteiligen 

Tagesordnungspunkt 3 Maßnahmen im Ökologiebereich / Ökokonto
Vorstellung Firma Rau Landschaftsarchitekten

Es erfolgte eine Vorstellung durch die Firma Rau Landschaftsarchitekten. Das Büro stellte sich selbst und bisherige Projekte vor. Zudem gab es einen Überblick, welche Maßnahmen der Gemeinde in Sachen Ökokonto bereits angerechnet werden können und welche Maßnahmen in der Zukunft noch sinnvoll und umsetzbar sind. Der Gemeinderat nahm die Vorstellung zur Kenntnis. 

Tagesordnungspunkt 4 Zahlenfortschreibung für die Schömberger Kindergärten 2021 bis 2024 (Örtliche Bedarfsplanung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz)

Die Kitas in der Gemeinde sind weiterhin beinahe voll ausgelastet und es sind vereinzelt Plätze frei. Voraussichtlich kommt es zu einer Änderung der Gruppenanzahl der Kita Schwarzenberg und ggf. Oberlengenhardt im Jahr 2022. Der Gemeinderat nahm die Zahlenfortschreibung zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung im Bedarfsfall eine zusätzliche halbe Gruppe für die Kita in Schwarzenberg zu beantragen. 

Unter Tagesordnungspunkt 5 Jahresbericht der Touristik & Kur - Rückblick 2020 und Ausblick 2021

Frau Moser (Leitung Touristik und Kur) den Jahresbericht der Touristik und Kur – Rückblick 2020 und Ausblick 2021- vor. Der Gemeinderat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis. 

Tagesordnungspunkt 6 Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung eines Präventionsnetzwerkes in Verbindung mit dem Familienzentrum in der Kindertagesstätte Eulenbächle in der Brunnenstraße

Gemeinderat Zillinger erläuterte den Antrag und erklärte, dass es darum geht Impulse zu setzen und einen Auftakt für das Thema zu schaffen. Hierzu werden auch personelle Ressourcen und organisatorische Strukturen notwendig werden. Die Verwaltung wird sich mit dem Thema auseinandersetzen, die Möglichkeiten prüfen und dem Gremium berichten. Anschließend wird sich zeigen, in welche Richtung es sich entwickelt und welche Art eines Präventionsnetzwerkes in Schömberg geschaffen werden kann. Das Gremium stimmte einstimmig zu. 

Tagesordnungspunkt 7 Nachhaltigkeitstage Schömberg - Antrag der MUZ-Fraktion

Die Fraktionen möchten hierbei gerne zusammenarbeiten und weitestgehend ohne Unterstützung durch die Verwaltung Angebote schaffen und Projekte ins Leben rufen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Schömberger Nachhaltigkeitstage erstmals im Herbst 2021 durchzuführen. Es werden sich alle Fraktionen daran beteiligen und bei Bedarf durch die Verwaltung unterstützt. Sollte aufgrund von Corona die Durchführung nicht möglich sein soll es kleinere Alternativangebote geben. 

Tagesordnungspunkt 8 Richtlinien Bauplatzvergabeverfahren Erweiterung Hausäcker Oberlengenhardt

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich den Vergaberichtlinien zuzustimmen und legte die Tranchen zu Vergabemodellen und Vergabezeitpunkten fest. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Einrichtung eines Gremiums nach § 41 GemO, welches bei der Öffnung und Auswertung der eingegangenen Bewerbungen beratend mitwirkt. 

Tagesordnungspunkt 9 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften "Siedlungsstraße Ost"  in Langenbrand
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat beschloss einstimmig für den im Lageplan ersichtlichen Bereich die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Siedlungsstraße - Ost “ in Langenbrand im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Siedlungsstraße – Ost“ in Langenbrand mit Begründung, textlicher Festsetzung und örtlicher Bauvorschriften in der Fassung vom 26.04.2021 sowie den zeichnerischen Teil zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Siedlungsstraße – Ost“ in Langenbrand in seiner Fassung vom 26.04.2021 und beschloß die Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i. v. m.  § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4 a Abs. 2 BauGB. 

Tagesordnungspunkt 10 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Waldsanatorium" für den Bereich Flst. 194 in Schömberg

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan “Waldsanatorium - 2. Änderung Bereich Flst. 194“ in Schömberg aufzustellen und beauftragte die Verwaltung, die Modalitäten zur Kostenübernahme für das geplante Verfahren mit dem Eigentümer zu klären. Das benachbarte Grundstück soll ebenfalls in den Geltungsbereich miteinbezogen werden. 

Tagesordnungspunkt 12 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Leyn verlaß den in der Sitzung am 27.04.2021 nichtöffentlich gefassten Beschluss des Gemeinderats, der einstimmig zugestimmt hatte das Angebot der Prowind Energieanlagen Betreuung GmbH & Co. KG zur Zahlung einer Entschädigung bei Verbleib von Teilen des Fundaments abzulehnen und auf eine vertragsgemäße Abwicklung des Pachtvertrags zu bestehen. 

Tagesordnungspunkt 13 Bekanntgaben, Verschiedenes

Herr Bürgermeister Leyn bedankte sich bei Ortsvorsteher Schray und dem Ortschaftsrat Langenbrand sowie bei der Verwaltung, die am 13.05.2021 eine Impfaktion im Bürgerhaus Langenbrand mitorganisiert und durchgeführt haben. Gemeinderat Bayer erkundigte sich, ob es Pläne gibt wann die Schwarzwaldstraße saniert wird. Hierzu ist in der kommenden Zeit keine Sanierung bekannt, das Bauamt wird sich aber nochmal danach erkundigen. Gemeinderat Kärcher erkundigt sich nach dem Stand des Lärmaktionsplans. Bürgermeister Leyn erklärte, dass die Erhebung hierfür erfolgt ist und eine Vorstellung im Gremium folgen wird. Gemeinderat Ehnis erkundigt sich nach dem Stand des Ausbaus der Gasversorgung in Bieselsberg und Schwarzenberg. Der Ausbau in Bieselsberg und die Abfrage bei den dortigen Anwohnern läuft bereits. Nach Angaben der GVP wird 2022/2023 eine Anbindung nach Schwarzenberg erfolgen. 

Lea Miene für die Gemeindeverwaltung